Unangemessene Inhalte

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Es ist nicht beabsichtigt, dass durch die Übersetzung der Inhalt unserer Richtlinien verändert wird. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Nutzer von Display & Video 360 müssen diese Google Ads-Richtlinie befolgen. Weitere Einschränkungen finden Sie in der Display & Video 360-Hilfe.

Google legt großen Wert auf Vielfalt und Respekt gegenüber anderen. Wir möchten nicht, dass Nutzer beleidigt oder verärgert werden. Daher erlauben wir keine Anzeigen oder Ziele, die schockierende Inhalte zeigen oder Hass, Intoleranz, Diskriminierung oder Gewalt fördern.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Inhalte, die Google als unangemessen erachtet und die daher nicht in Ihren Anzeigen, Assets und Zielen enthalten sein dürfen. Informationen dazu, was bei Richtlinienverstößen geschieht



Gefährliche oder abwertende Inhalte

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, die zu Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen anstiften, begründet durch deren ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder durch eine andere Eigenschaft, die mit institutioneller Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist; außerdem Inhalte, mit denen die Diskriminierung dieser Einzelpersonen oder Gruppen gefördert wird oder solche Personen oder Gruppen herabgesetzt werden

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, mit denen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen belästigt, eingeschüchtert oder gemobbt werden

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, in denen gedroht wird, sich selbst oder anderen körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen, oder in denen das befürwortet wird

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, die darauf abzielen, andere auszubeuten


Sexuell explizite Inhalte

Folgendes ist nicht zulässig:

Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos von sexuellen Handlungen, die den Nutzer erregen sollen

Inhalte, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen oder andere illegale sexuelle Themen bewerben, unabhängig davon, ob die Handlungen simuliert oder real sind

Inhalte, mit denen für die Erstellung oder Verbreitung von synthetischen Inhalten geworben wird, die so verändert oder generiert wurden, dass sie wie oben beschrieben sexuell explizit sind oder Nacktheit enthalten

Verstöße gegen diese Richtlinie werden sehr ernst genommen und als schwerwiegend eingestuft. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn Verstöße gegen diese Richtlinie festgestellt werden, werden Ihre Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Konten werden nur dann reaktiviert, wenn der Sachverhalt eindeutig und gut begründet ist. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen


Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, mit denen für sexuellen Missbrauch oder die Ausbeutung von Minderjährigen geworben wird oder die dies fördern, einschließlich Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Inhalten, die kindeswohlgefährdendes Verhalten dulden oder verherrlichen, und Inhalten, in denen Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) anderweitig sexualisiert werden.

Alle derartigen Inhalte, ob real, fiktiv, simuliert, gezeichnet, KI-generiert oder mit Photoshop bearbeitet, sind verboten, einschließlich aller Inhaltsformate wie Audio, Text und visuelle Medien, z. B. Bilder und Videos.

Verstöße gegen diese Richtlinie werden als schwerwiegend eingestuft. Wenn wir solche Verstöße feststellen, werden die Inhalte entfernt. Außerdem werden die zugehörigen Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt und dürfen nicht wieder zum Werben verwendet werden. Zu den Maßnahmen, die wir ergreifen können, zählt unter anderem auch eine Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder).

Verstöße gegen diese Richtlinie werden sehr ernst genommen und als schwerwiegend eingestuft. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Google Ads-Richtlinien liegt vor, wenn er rechtswidrig ist oder unseren Nutzern erheblichen Schaden zufügt. Damit wir entscheiden können, ob ein Werbetreibender oder eine Landingpage gegen diese Richtlinie verstößt, werten wir Informationen aus mehreren Quellen aus. Hierzu zählen neben der Anzeige, der Website und den Konten auch externe Quellen. Wenn Verstöße gegen diese Richtlinie festgestellt werden, werden Ihre Google Ads-Konten sofort ohne vorherige Warnung gesperrt. Sie dürfen dann nicht mehr bei uns werben. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Irrtum handelt und Sie nicht gegen unsere Richtlinie verstoßen haben, sollten Sie Einspruch einlegen und diesen begründen. Konten werden nur dann reaktiviert, wenn der Sachverhalt eindeutig und gut begründet ist. Ihre Angaben müssen daher vollständig und präzise sein und der Wahrheit entsprechen. Weitere Informationen zur Sperrung von Google Ads-Konten aufgrund von Richtlinienverstößen

Weitere Informationen dazu, wie Google sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern online bekämpft

Weitere Informationen zur Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern


Themen nur für Erwachsene bei Familieninhalten

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, die auf Familien ausgerichtet sind, aber Themen nur für Erwachsene enthalten, darunter Sex, Gewalt, Vulgarität oder andere Darstellungen von Kindern oder beliebten Kinderfiguren, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind


Schockierende Inhalte

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbung, die gewalttätige Sprache, grausame oder abstoßende Bilder oder grafische Darstellungen oder Berichte zu Verletzungen durch Gewalteinwirkung enthält

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbung, die grundlos Körperflüssigkeiten oder Exkremente zeigt

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbung, die obszöne oder vulgäre Sprache enthält

Rotes Kreuzsymbol (×) Werbung, die vermutlich schockiert oder Ängste auslöst


Sensible Ereignisse

Sensible Ereignisse sind unvorhergesehene Vorkommnisse oder Entwicklungen, die ein erhebliches Risiko für die Fähigkeit von Google bedeuten, seriöse, relevante Informationen und Grundwahrheiten zu bieten und auffällige bzw. monetarisierte Inhalte zu reduzieren, die unsensibel sind oder mit denen aus der Situation Kapital geschlagen wird. Bei einem sensiblen Ereignis ergreift Google unter Umständen verschiedene Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen.

Beispiele für sensible Ereignisse sind Vorkommnisse mit erheblichen sozialen, kulturellen oder politischen Auswirkungen. Dazu zählen etwa zivile Notfälle, Naturkatastrophen, Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, terroristische Handlungen und ähnliche Aktivitäten sowie Konflikte oder Massengewalt.

Weitere Informationen zur Richtlinie zu sensiblen Ereignissen


Tierquälerei

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, mit denen Tierquälerei oder grundlose Gewalt gegen Tiere gefördert werden

Rotes Kreuzsymbol (×) Inhalte, die als Werbung für den Handel mit oder den Verkauf von Produkten interpretiert werden können, die aus vom Aussterben bedrohten oder ausgestorbenen Arten hergestellt wurden


Gehackte politische Informationen

Folgendes ist nicht zulässig:

Rotes Kreuzsymbol (×) Anzeigen, die im Sinne der Google-Richtlinie zu Wahlwerbung den Zugriff auf durch Hacken erbeutete Daten in Zusammenhang mit politischen Rechtssubjekten unmittelbar ermöglichen oder dafür werben. Das gilt für alle geschützten Daten, die durch unerlaubtes Eindringen in oder unerlaubten Zugriff auf Computer, Computernetzwerke oder persönliche elektronische Geräte erlangt wurden, auch wenn sie über Dritte verbreitet werden.


Benötigen Sie Unterstützung?

Bei Fragen zu unseren Richtlinien können Sie die entsprechenden Hilfeartikel mit Beispielen lesen oder den Google Ads-Support kontaktieren.

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